Allgemeine Vertragsbestimmungen
zum Mietvertrag
Ferienwohnung Il Maschun
Porta 17 CH-7550 Scuol
E-Mail melanie@il-maschun.ch
​
1. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18 jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden im Vertrag festgehalten. Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die Anzahlung beim Vermieter innerhalb von 5 Arbeitstagen eingetroffen ist. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Trifft der Restbetrag und/oder das Depot nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf der Vertragserfüllung beharren.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt maximal mit 3 Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Hausgenossen sind ausgeschlossen.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen.
3. Depot
Il Maschun ist ein historisch bedeutendes Bauwerk und will mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt werden. Daher verlangt der Vermieter ein Depot. Dieses ist im Vertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden/Schadenersatzforderungen usw. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckenden Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter resp. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten. In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen/überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen. Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters). Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
4. Anreise, Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Strassen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen.
5. Hausgenossen und Gäste
Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
6. Sorgfältiger Gebrauch
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Abtretung der Miete, Untermiete usw. sind nicht erlaubt.
Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
7. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Die Endreinigung ist im Mietpreis nicht inbegriffen und wird obligatorisch separat in Rechnung gestellt. Dem Mieter obliegt gleichwohl die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
8. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
- 89-31 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
- 30-0 Tage vor Mietbeginn oder Nicht-Erscheinen: 100% des Mietpreises
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters resp. Buchungsstelle). Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per e-Mail. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Annullierung ein kleinerer Schaden entstanden ist.
Ersatzmieter: Der Mieter hat kein Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.
Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.
Der Vermieter hält sich das Recht vor, innerhalb 48h eine Buchung annullieren zu dürfen, sowie vom Vertrag bis 90 Tage vor Mietbeginn zurücktreten zu können.
9. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.
12. Datenschutz
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten (allenfalls bei einem Drittunternehmen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter und/oder Schlüsselhalter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.
​
13. Hausordnung
Der Mieter akzeptiert die folgende Hausordnung:
​
Allgemein
Jegliche Gegenstände, die sich im Ferienobjekt befinden, dürfen vom Mieter genutzt werden. Wir erbitten einen rücksichtsvollen Umgang mit der Einrichtung und Ausstattung unseres historisch wertvollen Ferienobjektes.
Wir bitten darum und sind sehr dankbar, wenn Sie im Ferienobjekt Hausschuhe tragen und Straßenschuhe im Eingangsbereich ausziehen. Sämtliche Möbel der Inneneinrichtung dürfen nicht in den Außenbereich gebracht oder umgestellt werden. Eine Ummöbelierung ist in keiner Weise zulässig. Einstellungen an der Heizung oder elektronischen Geräten im Ferienobjekt dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter geändert oder umprogrammiert werden. Bei Ihrer Anreise sind die Betten bezogen. Ziehen Sie die benutze Bettwäsche bei Ihrer Abreise bitte ab und legen Sie diese ins Badezimmer. Eine kleine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier liegt vor. Das historische Gebäude ist mit viel altem Holz ausgestattet. Daher ist offenes Feuer (Kerzen) nur sehr eingeschränkt und das Rauchen im gesamten Haus strengstens verboten. Begeben Sie sich dazu bitte auf den Gartensitzplatz und nutzen Sie die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Vollständig abgekühlte Zigarettenreste werden im Restmüll entsorgt. Kommt es zu Brandflecken oder -löchern, so übernimmt der Mieter selbstverständlich die Reparaturkosten und zeigt diese Schäden an. Während der vereinbarten Mietzeit übernehmen Sie die Verantwortung für das angemietete Ferienobjekt. Schliessen Sie stets sämtliche Türen beim Verlassen und nehmen Sie immer den Haustürschlüssel mit. Wir übernehmen keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl. Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder und tragen Sie bitte dafür Sorge, dass auch Ihre „Kleinen“ die Hausordnung einhalten. Wir übernehmen für Personenschäden keine Haftung. Il Maschun befindet sich in einem ruhigen Quartier. Ruhezeiten müssen daher eingehalten werden: 22:00 – 7:00 Uhr und 13:00-14:00 Uhr
Küche
Geschirr, Besteck, Töpfe und Co. dürfen nur im sauberen und trockenen Zustand zurück an ihre Aufbewahrungsplätze zurückgelegt werden. Heiße Gegenstände wie Töpfe oder Pfannen sollten immer nur mit Untersetzern auf Tische und Arbeitsplatten gestellt werden. Nutzen Sie zum Schneiden und Zerkleinern von Lebensmitteln ein Küchenbrett als Unterlage.
Wir bitten Sie den Innenraum des Backofens sauber zu hinterlassen. Reinigungsmittel sind auch für den Backofen vorhanden
Gartensitzplatz
Nutzen Sie ausschliesslich die dafür vorgesehenen Gartenstühle und Tische. Das Verwenden von Mobiliar aus dem Innern des Hauses ist nicht erlaubt. Fahren Sie den Sonnenschirm über Nacht ein und immer sobald der Wind zu stark wird.
Grillen
Der spezielle Holzkohlegrill der Marke LotusGrill steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Er zeichnet sich dadurch aus, dass man ihn auch in heissem Zustand anfassen kann und die Feuergefahr minimiert. Bitte nutzen Sie diesen Spezial-Grill ausschliesslich für Grilladen und nur auf dem Gartensitzplatz. Brandbeschleuniger und offenes Feuer sind in jedem Fall verboten. Es steht Ihnen eine Zubehörkiste für das Grillen zur Verfügung, sollte etwas verbraucht oder beschädigt werden, muss dies von Ihnen ersetzt werden. Reinigen Sie den Grill nach Benutzung und entsorgen Sie die abgekühlte Asche und Grillreste in den Restmüll.
Parken
Parken können Sie auf den entsprechend gekennzeichneten Parkplatz vor dem Ferienobjekt oder auch auf dem öffentlichen Parkplatz 100m in Richtung Osten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug und dessen Inhalt.
Internet WLAN
Sie können kostenlos den von uns zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss mit Ihren Endgeräten nutzen. Den gültigen WLAN-Code erhalten Sie bei Ihrer Anreise. Der Mieter nutzt das Internet immer auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für jegliche Aktivitäten des Mieters im Netz.
Beschädigungen
Falls doch mal etwas kaputt geht oder beschädigt werden sollte, teilen Sie uns diese Schäden bitte sofort und nicht erst bei Ihrer Abreise mit. Nach Ihrer Abreise festgestellte Mängel können wir nicht akzeptieren.
Für grössere Beschädigungen an der Ausstattung haftet der Mieter (Haftpflicht-Versicherung). Teilen Sie uns bitte mit, dass etwas zu Bruch gegangen ist.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen.
Scuol, März 2020